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Fachbeitrag 21.02.2019

Abmeldung Ukraine und Anmeldung in Deutschland als Auslandsukrainer


Abmeldung in der Ukraine und Anmeldung bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland als Auslandsukrainer

 

Wenn man sich als Auslandsukrainer bei der ukrainischen Botschaft in Deutschland registrieren lässt, hat dies verschiedene Vorteile. Unter anderem kann man konsularische Dienstleistungen des Bürgerservice nutzen und muss dazu nicht mehr in die Ukraine reisen.

 

Außerdem ist dies die Voraussetzung zur Ausbürgerung (Aufgabe der ukrainischen Staatsbürgerschaft), wenn man die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen will. Dies ist auch zeitweise möglich. Dazu muss sich aber in der Ukraine abgemeldet werden. Dazu sind nachfolgende Schritte erforderlich:

 

  1. Konsularische Anmeldung bei der Botschaft als Auslandsukrainer

Zur Beantragung des Vermerks „Zur ständigen Wohnsitznahme“ müssen wiederum folgende Voraussetzungen gegeben sein und folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 

ausgefüllter Antrag;

Meldebescheinigung;

gültiger Reisepass;

fünf Passfotos;

Geburtsurkunde;

Notariell beglaubigte Erklärungen von in der Ukraine verbleibenden Eltern und Ehepartnern mit der Bewilligung zur Wohnsitznahme im Ausland und mit Bestätigung, dass keine unerfüllten Verpflichtungen vorliegen. Wenn keine derartigen Personen mehr vorhanden sind, gegebenenfalls Nachweis (Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, Vermisstenanzeigen, etc.) darüber;

Wenn minderjährige Kinder in der Ukraine verbleiben, notarielle Erklärung des anderen Elternteiles, dass keine unerfüllten Verpflichtungen und offenen Unterhaltsverpflichtungen bestehen (gegebenenfalls Gerichtsurteile, Sterbeurkunden, Vermisstenanzeigen, etc.);

Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern;

Bei Berufstätigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass keinerlei unerfüllte Verpflichtungen vorliegen;

notarielle Kopie des Arbeitsbuchs mit allen Eintragungen;

notarielle Erklärung von Kindern zwischen 14-18 Jahren über das Einverständnis der Wohnsitznahme im Ausland (kann in der Botschaft abgegeben werden.);

Vermerk des ukrainischen Migrationsdienstes über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland;

Beleg über die Bezahlung der Konsulargebühren;

zwei frankierte Rückumschläge.

 

Der Vermerk über die ständige Wohnsitznahme im Ausland wird bei Vorliegen der Voraussetzungen und Unterlagen von der Botschaft vorgenommen. Die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland stellt aber der staatliche Migrationsdienst der Ukraine in der Ukraine aus. Dazu muss der Inlandspass dort abgegeben werden. Dies ist laut Internetseite der ukrainischen Botschaft auch bei der Botschaft selbst möglich. Laut Botschaft kann dies zusammen mit der Abmeldung des ständigen Wohnsitzes bei der Botschaft gemacht werden. Dies soll nach unterschiedlichen Angaben sechs Monate dauern.

 

  1. Vermerk über die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland

Die Anmeldung bei der Botschaft ist wie beschrieben nur möglich, bei Vorliegen der Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland. Die Bestätigung über die Ausreise aus der Ukraine zur ständigen Wohnsitznahme im Ausland stellt der staatliche Migrationsdienst der Ukraine in der Ukraine aus. Dazu muss der Inlandspass dort abgegeben werden.

 

Dazu sind wenn dritte Personen das vornehmen sollen folgende Unterlagen erforderlich:

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Vollmacht (kann in der Ukraine gemacht werden oder in Deutschland mit Apostille)

Inlandspass im Original

Reisepass im Original

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde gegebenenfalls mit Apostille

sechs Fotos 3,5х4,5

Kopie der Inlandspässe der Eltern

Bewilligung zur Ausreise von den Eltern

Kopie des Reisepasses des Ehemannes

gegebenenfalls Kopien der Reisepässe der Kinder

Aufenthaltstitel

Geburtsurkunden der Kinder gegebenenfalls mit Apostille

 

Je nach Biografie und persönlichen Lebensumständen können weitere Unterlagen verlangt werden. Am Ende wird der Inlandspass beim Migrationsamt abgegeben und die Ausreise zur ständigen Wohnsitznahme bescheinigt, sowie durch Stempel im Pass vermerkt.

 

Laut Botschaft kann dies zusammen mit der Anmeldung des ständigen Wohnsitzes bei der Botschaft gemacht werden. Dies soll nach unterschiedlichen Angaben sechs Monate dauern.

 

Bislang ist uns in der Praxis kein Fall bekannt geworden, indem diese Abmeldung tatsächlich über die Botschaft geschehen ist. Es ist also anzuraten diese Abmeldung in der Ukraine beim Staatlichen Migrationsdienst vorzunehmen und den Inlandspass dort abzugeben.

 

Diese Bestätigung über die Abmeldung in der Ukraine also nicht über die Botschaft vornehmen zu lassen, sofern, das in der Praxis überhaupt möglich ist, sondern direkt beim innerukrainischen Migrationsdienst.

 

Hierbei sind wir ihnen ebenfalls gerne juristisch und organisatorisch behilflich und kann durch uns mit Vollmacht wesentlich schneller veranlasst werden.

 

Die ganze Prozedur bis zur erfolgreichen Anmeldung bei der Botschaft und Abmeldung in der Ukraine dauert in der Regel circa ein Jahr. Wir können dies in ein bis drei Monaten erledigen. Gerne begleiten wir sie im gesamten Prozess juristisch und organisatorisch.

 

Stand 11.01.2024

Sergej Petrusenko - rechtsanwalt.com

Sergej Petrusenko

Kiew
  • Arbeitsrecht,
  • Familienrecht
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Autor

Sergej Petrusenko

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