Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Zwischenbericht

Zwischenbericht

In einem Zwischenbericht wird über die Geschäftstätigkeit des laufenden Geschäftsjahres berichtet. Prinzipiell entspricht dies einem Jahresabschluss. Zwischenberichte beziehen sich jedoch auf eine bestimmte Teilperiode des Geschäftsjahres und haben im Vergleich einen geringeren Umfang.

Die Veröffentlichung von Zwischenberichten erfolgt in periodischen Abschnitten, zum Beispiel viertel- oder halbjährlich, durch die Unternehmensleitung.  Auf diese Weise werden Informationslücken zwischen den Jahresabschlüssen gefüllt. Dargestellt werden in den Berichten:

  • die bisherigen Entwicklungen
  • die Lage des Unternehmens 

Diese Art der Information findet vor allem auf dem Gebiet des Kapitalmarkts statt. Aktiengesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Aktionäre in regelmäßigen Abständen über die Geschäftsentwicklungen zu informieren. Dies soll unter anderem zum Schutz der Kunden dienen. In Deutschland regelt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Zwischenberichterstattung.

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