Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Vorzugsaktien

Vorzugsaktien

Bei Vorzugsaktien handelt es sich um Aktien mit besonderen Vorrechten.

Vorzugsaktien werden im Vergleich zu Stammaktien betrachtet. Bei einer Vorzugsaktie hat der Inhaber der Aktie als Aktionär kein Stimmrecht, er hat aber das Recht auf eine höhere Dividende. Bei Stammaktien ist es genau umgekehrt. Je nach Satzung der Aktiengesellschaft kann sich das Vorrecht auch auf die Beteiligung am Erlös im Fall einer Gesellschaftsliquidation beziehen.

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  • Bei der Auflösung eines Unternehmens bekommen Vorzugsaktien meistens einen höheren Rang zugewiesen.
  • Vorzugsaktien bedienen rein finanzielle Interessen, was sie Interessant für Investoren macht, die kein Interesse an einem Stimmrecht in einer Aktiengesellschaft haben.
  • Da die Vorzugsdividende nachgezahlt werden kann, eignen sich Vorzugsaktien zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.
  • Aus Unternehmenssicht erhöhen Vorzugsaktien das Eigenkapital, ohne dass von Unternehmensseite Stimmrechte abgegeben werden müssen.

 Die rechtliche Regelung zu Aktien besonderer Gattung, zu denen Vorzugsaktien gehören, befindet sich in § 11 AktG.

 

 

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