Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Vertragsschluss durch Anzahlung
Damit ein Vertrag zustande kommt, sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, notwendig. Diese Willenserklärungen müssen nicht ausdrücklich, sondern können auch durch schlüssiges Handeln abgegeben werden. Eine Möglichkeit ist hier, die Annahme nicht ausdrücklich zu erklären, sondern die Annahme des Kaufangebotes durch Anzahlung einer gewissen Summe zu signalisieren.