Strafrechtler
Als Strafrechtler bezeichnet man einen Juristen oder Professoren an einer Universität, der sich auf strafrechtliche Aspekte spezialisiert hat oder diese weitervermittelt.
Das Strafrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Straftat befassen. Es soll die in der staatlichen Rechtsordnung definierten Rechtsgüter wie das Leben, das Eigentum und die Würde einer Person schützen. Das Strafrecht dient neben der Bestrafung auch der Verhinderung weiterer Taten und der Resozialisierung des Täters.
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Quelle:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/strafrecht-sachgebietstext.html