Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Stiftung Warentest

Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest ist eine unabhängige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie wurde im Jahr 1964 von der Bundesregierung gegründet, um die objektive Überprüfung von Produkten und Dienstleistungen und die Informierung des Verbrauchers zu gewährleisten. Die Stiftung operiert ohne die Verfolgung wirtschaftlicher Ziele und verzichtet zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit vollständig auf Werbeinnahmen. Zu etwa drei Vierteln finanziert sich die Stiftung aus eigenen Einnahmen, die sie durch den Verkauf der Zeitschriften und vieler Sonderpublikationen erhält; die restlichen Mittel erhält sie vom Bund in Form öffentlicher Zuwendungen. Zusätzlich verbreitet die Stiftung Warentest ihre Untersuchungsergebnisse nicht nur über ihre eigenen Zeitschriften, sondern stellt die Resultate auch anderen Publikationen und Medien zur Verfügung.

Die Prüfungen werden von anerkannten Fachinstituten durchgeführt, von den wissenschaftlichen Mitarbeitern der Stiftung ausgewertet, durch Redakteure in eine allgemeinverständliche Sprache übersetzt und in den Zeitschriften “test” (Druckauflage ca. 450.000 Exemplare) und “Finanztest” (Druckauflage ca. 230.000 Exemplare) sowie im Internet veröffentlicht.

 

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