Steuerpflicht von Vermögen und Geldanlagen
In Deutschland existiert eine Steuerpflicht auf Geldanlagen: Erträge und Einkünfte aus Geld- und Anlagevermögen sind steuerpflichtig. Sämtliche Zinsen und Dividenden, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Renten und Spekulationsgewinne fallen als Einkünfte ebenfalls unter die Steuerpflicht. Freibeträge existieren für die Einnahmen aus Kapitalvermögen, also Zinsen und Dividenden. Sie betragen 801 € für Singles bzw. 1.602 € für Verheiratete, der restliche Gewinn wird mit 25% Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag von 5,5% und der Kirchensteuer belastet. Kursgewinne aus Aktien und festverzinslichen Wertpapieren sind ebenfalls steuerpflichtig.
Bei Rentenzahlungen steigt der zu versteuernde Anteil mit jedem weiteren Jahr und die Rentenfreibeträge sinken kontinuierlich mit. Demnach wird es ab dem Jahr 2040 keine Rentenfreibeträge mehr geben.
Einnahmen aus dem Verkauf von Häusern und Grundstücken unterliegen einer zehnjährigen Spekulationsfrist, in der Verkaufsgewinne gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis versteuert werden müssen. Nicht steuerpflichtig sind Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die zu Wohnzwecken selber genutzt und wegen eines Umzuges verkauft wurden. Einnahmen aus Besitz und Kapitalvermögen unterliegen dem persönlichen Steuersatz.
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Die Steuerpflicht auf Vermögen existierte bis zum Jahr 1997, danach wurde die Steuer für verfassungswidrig erklärt und konnte nicht mehr erhoben werden.
Quellen:
http://www.abgeltungssteuer.net/
http://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/spekulationsfrist-was-ist-das.html