Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Produkthaftung

Produkthaftung

Im Rahmen der Produkthaftung haftet der Hersteller eines Produktes für Personen- und Sachschäden, die bei der ordnungsgemäßen Nutzung seiner Produkte durch den Verbraucher entstehen. Die genaue Definition der Umstände ist im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt.

Im Fall der Beschädigung eines Gegenstands oder der Verletzung bzw. Tötung einer Person muss der Hersteller entweder Schadensersatz leisten oder die Kosten der Heilung, des Erwerbsausfalls und eventuell anfallender Unterhaltsansprüche tragen. Sind mehrere Hersteller für den Schaden verantwortlich, müssen sie als Gesamtschuldner haften. Der Haftungshöchstbetrag beträgt 85 Millionen Euro, bei Sachbeschädigungen muss der Geschädigte Schäden von bis zu 500 Euro selbst tragen.

Der Hersteller muss den Schaden nicht tragen, wenn er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat, das Produkt den Fehler bei seinem Verkauf noch nicht hatte, es nicht für den Verkauf bestimmt war oder der Fehler zum Zeitpunkt des Verkaufs aufgrund des wissenschaftlichen Standes nicht erkannt werden konnte. Zusätzlich kann der zu leistende Schadensersatz durch eine Mitschuld des Geschädigten verringert werden. Der Anspruch auf Schadensersatz ist nach drei Jahren verjährt.

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Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesamt.pdf

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/produkthaftung.html

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