Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Namensaktie

Namensaktie

Eine Namensaktie bezeichnet eine Aktie, die nach dem Namen ihres Aktionärs benannt wird und bei der im Aktienregister der Name des Eigentümers, sein Geburtsdatum und seine Adresse registriert sind. Die Namensaktie steht im Gegensatz zur Inhaberaktie. Namensaktien sind vor allem in den USA und in Japan verbreitet.

Übertragung einer Namensaktie

Bei Namensaktien handelt es sich um Orderpapiere. Soll eine Namensaktie auf einen anderen Aktionär übertragen werden, muss die Aktie im Register zunächst gelöscht und anschließend neueingetragen werden. Die Übertragung kann durch Indossament erfolgen oder dadurch, dass das Recht an der Aktie abgetreten wird. Als Aktionär gilt nur derjenige, der im Aktienregister vermerkt ist.

Namensaktien ermöglichen im Gegensatz zu anonymen Inhaberaktien theoretisch eine bessere Übersicht über den Aktionärskreis, was vor allem für börsennotierte Gesellschaften von Vorteil ist.

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