EU-Insolvenz
Der Begriff der EU-Insolvenz bezeichnet ein Insolvenzverfahren, das sich über die Grenzen der Europäischen Union hinweg erstreckt. Es ist in der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVo), die das Ziel hat, die Wirksamkeit von grenzübergreifenden Insolvenzverfahren zu steigern, geregelt. Die Verordnung enthält größtenteils Regelungen für die Zuständigkeiten bei Insolvenzverfahren, um Konflikte bezüglich der Rechtsordnungen der Einzelstaaten zu vermeiden. Sie wurde von allen Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark angenommen.
Es wird zwischen Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren unterschieden. Das Hauptinsolvenzverfahren findet dabei in dem Mitgliedsstaat statt, in dem die Hauptinteressen des Schuldners liegen, während im Sekundärinsolvenzverfahren nur das Vermögen in einem anderen Mitgliedsstaat, in dem sich eine Niederlassung des Schuldners befindet, zum Inhalt hat. Wurde noch kein Hauptverfahren eröffnet, so können einheimische Gläubiger auch ein sogenanntes Partikularverfahrens beantragen, das nach regulärer Eröffnung des Hauptverfahrens in das Sekundärverfahren übergeht.
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Quellen:
http://www.juraforum.de/lexikon/insolvenz-international
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/insolvenzverfahren.html
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000R1346:DE:HTML