Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Bürgerliches Recht

Bürgerliches Recht

Das bürgerliche Recht regelt das Zusammenleben und die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen. Es ist ein Teil des Privatrechts und zu großen Teilen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Grundgesetz (GG) geregelt. Ergänzungen finden sich im Bereich des Handels- und des Arbeitsrechts.

Im bürgerlichen Recht ist das Prinzip der Gleichberechtigung zentral: Jeder Bürger verfügt über die gleichen Rechte und Pflichten und kann seine Entscheidungen frei und ohne staatlichen Eingriff treffen. Diese Privatautonomie wird nur durch Beschränkungen wie etwa die Gültigkeit von geschlossenen Verträgen eingegrenzt.

Im Gegensatz zum bürgerlichen Recht steht das öffentliche Recht, das die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen und Trägern der staatlichen Gewalt beinhaltet.

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Weitere Informationen zum Umfang des Bürgerlichen Rechts finden Sie hier.

 

Quellen:

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/buergerliches-recht-sachgebietstext.html

http://www.juraforum.de/lexikon/buergerliches-recht

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