Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Aktie

Aktie

 

Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):

– ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Aktiengesellschaft zusichert,

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– ein Anteil am Grundkapital,

– sie verbrieft die Rechte und Pflichten von Aktieninhabern gegenüber der Gesellschaft.

Die Aktie dient einer Aktiengesellschaft zur Beschaffung von Eigenkapital.
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, wird das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Nach der Freigabe, Emission, einer Aktie können Aktionäre diese erwerben.

Nennwertaktien

Die Nennwertaktien können im Gegensatz zu Stückaktien, die immer einen gleichen Anteil an einer Aktiengesellschaft darstellen, in unterschiedlichen Nennbeträgen ausgegeben (emittiert) werden. Der Nennwert der jeweiligen Aktie entspricht dem Anteil am Grundkapital. 
Beispiel: Ein Grundkapital von 10.000 Euro kann beispielsweise also auf 100 Aktien á 50 Euro und auf 5 Aktien á 1.000 Euro verteilt sein. 

Nennwertlose Aktien

Diese Aktien haben keinen festgelegten Nennwert, somit entspricht ihr Anteil am Grundkapital mit ihrem Wert überein. 
Beispiel: Bei 1.000 Aktien und 300.000 Euro Grundkapital, ist der Anteil der Aktie 0,1 % (1/1000) und somit der theoretische Wert gleich 300 Euro.

 

 

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