Wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, muss der Bausparer eine Abschlussgebühr zahlen.
Die Gebühr beträgt zwischen 1 -1,6 Prozent der Bausparsumme und wird von den ersten Spareinlagen abgezogen. § 307 BGB regelt, dass bei Kündigung des Vertrags die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt oder ermäßigt werden muss.
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