Lexikon
25.12.2016
rechtsanwalt.com
Abschlussgebühr
Wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, muss der Bausparer eine Abschlussgebühr zahlen.
Die Gebühr beträgt zwischen 1 -1,6 Prozent der Bausparsumme und wird von den ersten Spareinlagen abgezogen. § 307 BGB regelt, dass bei Kündigung des Vertrags die Abschlussgebühr nicht zurückgezahlt oder ermäßigt werden muss.