Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Urteil zu Heimverträgen

Urteil zu Heimverträgen

Ist in einem Heimvertrag geregelt, dass der Heimbetreiber nicht für den Verlust von Wertsachen haftet und hat das Personal den Bewohner auf den im Zimmer vorhandenen Safe hingewiesen, kann der Heimvertrag nicht vorzeitig gekündigt werden, wenn dem Bewohner 600 Euro Bargeld aus dem Zimmer gestohlen werden.

Beschluss des LG München I vom 29.03.2008
31 S 24439/07

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