Urteil
01.07.2008
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Darlehenszinsen für Erwerb von Geschäftsanteilen
Ein Arbeitnehmer, der ein Darlehen aufnimmt, um Geschäftsanteile seines Arbeitgebers zu erwerben, damit er die arbeitsvertraglichen Voraussetzungen für eine höher dotierte Arbeitsstelle erfüllt, kann die Schuldzinsen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen absetzen.
Urteil des BFH vom 05.04.2006
IX R 111/00
RdW 2007, 132