Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Gemeinde muss für Chancengleichheit sorgen
Eine Kommune, die eine Kfz-Zulassungsstelle betreibt und damit in der Nähe der Zulassungsstelle eine erhebliche Nachfrage nach Kfz-Schildern schafft, muss – wenn sie einem Schilderpräger Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle überlässt und diesem damit gegenüberWettbewerbern einen deutlichen Standortvorteil verschafft – anderen gleichartigen Betrieben Gelegenheit geben, an geeigneter Stelle auf ihr Angebot hinzuweisen.
Urteil des BGH vom 08.11.2005
KZR 21/04
NJW Heft 23/2006, Seite X