Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Getrennte Einkommensteuerveranlagung trotz Versöhnungsversuchs
Eheleute, die das gesamte Jahr getrennt leben, sind gesondert zur Einkommensteuer zu veranlagen. Das Finanzgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein kurzer Versöhnungsversuch von nur einer Woche nicht genügt, die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung zu schaffen.Daran ändert auch nichts, dass ein ernsthafter, aber erfolgloser Versöhnungsversuch das Getrenntleben der Eheleute familienrechtlich unterbrechen kann.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Getrennte Einkommensteuerveranlagung trotz Versöhnungsversuchs erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Urteil des FG Nürnberg vom 07.03.2005
VI 160/04
NJW Spezial 2005, 538