Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift

Kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die aus Werbezwecken erfolgte Abgabe einer Jugendzeitschrift zusammen mit einer Sonnenbrille nicht wettbewerbsrechtlich unlauter ist, selbst wenn der Wert der Brille den Preis der Zeitschrift bei weitem übersteigt. Auch bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 18 Jahren ist – so die Urteilsbegründung – nicht davon auszugehen, dass die Rationalität der Kaufentscheidung wegen der Zugabe der Sonnenbrille vollständig in den Hintergrund tritt. Selbst im Verhältnis zum Kaufpreis wertvolle Zugaben müssen nicht zwangsläufig zu einem irrationalen Kaufentschluss führen. Dies gilt im Hinblick auf die zusammen angebotenen Produkte (Zeitschrift und Sonnenbrille) auch bei dem angesprochenen jugendlichen Leserkreis. Von einer Ausnutzung der Unerfahrenheit dieser besonders schutzbedürftigen Verbrauchergruppe kann ebenfalls nicht ohne weiteres ausgegangen werden.

Urteil des BGH vom 22.09.2005

I ZR 28/03

Pressemitteilung des BGH

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