Unzutreffender Hinweis des Herstellers
Angaben über die Preisbemessung sind irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet sind, bei einem normal informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher einen Irrtum über die Grundlagen der Preisbemessung und den „wirklichen“ Wert des beworbenen Produkts zu erzeugen. Die in einer Werbeanzeige aufgestellte Behauptung eines Elektronikmarktes, ein Gerät sei vom Hersteller mit einer höheren Preisempfehlung versehen, suggeriert dem Kaufinteressenten, das Angebot sei günstig und das Gerät wertvoller als es in dem verlangten Preis zum Ausdruck komme.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 10.09.1999
24 U 38/98
MDR 2000, 100