Unzulässiges Reisegewinnspiel
Ein Reiseunternehmen veranstaltete ein Gewinnspiel, bei dem es als Preise die Teilnahme an einer Busreise mit Hotelübernachtung im „halben Doppelzimmer“ zu gewinnen gab. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hielt das Gewinnspiel für wettbewerbswidrig, da auf die Gewinner der unzulässige Druck ausgeübt wurde, im Freundes- und Familienkreis Begleitpersonen anzuwerben. Nach Auffassung des Gerichts wird es von Reiseteilnehmern überwiegend als unzumutbar empfunden, ein Doppelzimmer über mehrere Tage mit einem Unbekannten teilen zu müssen. Die meisten Gewinner würden daher versuchen, Bekannte oder Verwandte für die Mitreise zu gewinnen, um so den mit der Unterbringung im „geteilten Doppelzimmer“ verbundenen Nachteilen zu entgehen. Letztendlich sollten die „Gewinne“ offenbar nur dazu dienen, zusätzliche Reisen zu verkaufen oder Restplätze aufzufüllen.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 27.10.1999
1 U 498/99-128
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RdW Heft 3/2000, Seite IV