Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Telefax – Zugang

Telefax – Zugang

Infolge der rapiden Verbreitung von Telefaxgeräten haben sich auch die Gerichte zunehmend mit damit zusammengehörenden Rechtsproblemen zu befassen. Mit einer grundlegenden Frage hatte sich nun der BGH auseinanderzusetzen: Beweist der Sendebericht des Faxabsenders, der ordnungsgemäss Datum, Uhrzeit, Rufnummer des Empfängers sowie den Vermerk ‚Ergebnis OK‘ aufweist, zwingend den Zugang der Faxmitteilung?

Nein, sagten die obersten Bundesrichter. Das Sendeprotokoll kann nur das Absenden der Mitteilung belegen. Trotzdem könne der tatsächliche Zugang am Empfangsgerät noch durch technische Defekte (z. B. Papierstau) scheitern. Dies lies sich das Gericht durch Sachverständige bestätigen. Der Sendebericht kann allenfalls ein Indiz für den Zugang der Mitteilung sein. Gerichtlicher Beweiswert kommt ihm jedoch nicht zu.

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Urteil des BGH vom 07.12.1994
VIII ZR 153/93

EBE / BGH 1995, 22

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