Urteil
01.07.2008
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Anspruch eines Maklers auf Verkaufsprovision gegen Vermittler nach Vertragsanfechtung
Zahlt ein Immobilienmakler infolge wirksamer Anfechtung des von ihm vermittelten Kaufvertrages durch den Käufer die Maklerprovision zurück, so ist er seinerseits berechtigt, von seinem als Vermittler tätigen Angestellten die bereits an diesen ausgezahlte Verkaufsprovision zurückzuverlangen. In einem derartigen Fall verjährt der Anspruch des Arbeitgebers aus Gehaltsüberzahlungen nicht innerhalb der zweijährigen Verjährungsfrist, sondern erst nach 30 Jahren.
Urteil des BAG vom 14.03.2000
9 AZR 855/98
NJW 2000, 2372; Der Betrieb 2000, 1334; Betriebs-Berater 2000, 1352