Neuwagenkauf: Neufahrzeug trotz Modellwechsels
Der Bundesgerichtshof hat darüber entschieden, ob ein als Neufahrzeug verkauftes Kraftfahrzeug nicht mehr als „fabrikneu‘ anzusehen ist, wenn in dem Zeitraum, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, ein Modellwechsel stattgefunden hat. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall ging es um den Kauf eines BMW der 5er-Reihe bei einem Vertragshändler. An dieser Serie hatte BMW im Spätsommer 2000 eine sogenannte „Modellpflege‘ vorgenommen, die u. a. zur Folge hatte, dass das erworbene Modell 523i nicht mehr hergestellt wurde.
Nach der Rechtsprechung ist ein als Neuwagen verkaufter Pkw dann nicht mehr „fabrikneu‘, sofern das betreffende Modell zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mehr unverändert hergestellt wird. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt eine Produktionsumstellung noch nicht erfolgt ist, kann sich der Händler schadensersatzpflichtig machen, falls er den Kunden nicht auf eine in Kürze bevorstehende Modelländerung hinweist.
Urteil des BGH vom 16.07.2003