Mietzahlung an Lebensgefährten
Der Eigentümer einer Wohnung vermietete diese zur Hälfte an seine Lebensgefährtin. Diese zahlte eine monatliche Miete von 350 DM. Der Wohnungseigentümer wollte in seiner Steuererklärung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einen Verlust von 4.000 DM steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof erkannte diesen Verlust nicht an.
Die Richter führten zur Begründung an, nicht der Mietvertrag, sondern die persönliche Bindung sei Grundlage des Zusammenlebens. Die vereinbarte und auch tatsächlich gezahlte ‘Miete’ war daher lediglich als Beitrag zur gemeinsamen Haushaltsführung anzusehen. Ein derartiger Mietvertrag innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat daher keine steuerliche Wirkung.
Urteil des BFH vom 30.01.1996
IX R 100/93
Betriebs-Berater 1996, 1422