Mangelhafter Geradeauslauf
Die Freude eines Neuwagenbesitzers währte nicht lange. Schon nach der ersten Fahrt zeigte sich, daß der PKW (Preis über DM 56.000) permanent nach rechts zog. Nur durch ständige Lenkkorrekturen oder ständiges Festhalten des Lenkrades gegen Uhrzeigersinn war ein Geradeausfahren möglich.
Nachdem auch 3 Werkstattbesuche von insgesamt 10 Tagen keine Abhilfe schaften, gab der entäuschte Fahrzeughalter das Auto zurück und verlangte die Rückerstattung des Kaufpreises.
Der darauffolgende Rechtsstreit ging zugunsten des Käufers aus. Zumindest nach dem in Europa geltenden technischen Standard könne, so die Richter, bei einem Neufahrzeug stabiler Geradeauslauf erwartet werden. Da die Nachbesserungsversuche scheiterten, kann der Verkäufer von seinem Wandelungsrecht Gebrauch machen.
Da der Käufer während des Rechtsstreit fast 27.000 Kilometer gefahren war, hatte er sich jedoch eine Nutzungsentschädigung von DM 0,38 pro gefahrenen Kilometer anrechnenzulassen.
OLG Zweibrücken vom 03.04.1995; Az.: 7 U 151/94