Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Keine Irreführung durch „zweideutigen“ Firmennamen

Keine Irreführung durch „zweideutigen“ Firmennamen

Wird in einer Personenfirma ein Phantasiezusatz wie z.B. ‚Meditec‘ geführt, so bedeutet es auch dann keine Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens, wenn der Zusatz geeignet sein kann, auf verschiede Unternehmensgegenstände, wie hier auf Medizintechnik oder Medienbereich hinzuweisen.

Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 17.05.1999
3 Z BR 90/99

ZAP EN-Nr. 488/99

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