Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Keine Handelsregistereintragung eines künftigen GmbH-Geschäftsführers
Die Anmeldung einer in der Zukunft liegenden Bestellung zum neuen Geschäftsführer einer GmbH zur Eintragung im Handelsregister ist unwirksam. Eine wirksame Anmeldung setzt voraus, dass der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt bereits von der GmbH bestellt ist.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.12.1999
3 Wx 354/99
NJW Heft 9/2000, Seite VIII
Der Betrieb 2000, 316
GmbHR 2000, 232