Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Informationsrecht von Aktionären über Unternehmenskäufe
Soll in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft über einen Unternehmenskauf entschieden werden, haben die Aktionäre einen Anspruch auf Vorlage entsprechender Unterlagen in deutscher Sprache. Sie müssen sich daher nicht mit den Originalverträgen in englischer Sprache begnügen. Ein gleichwohl ergangener Beschluss zur Zustimmung des Unternehmenskaufs ist demnach anfechtbar.
Urteil des LG München; Az.: 5 HK O 23950/00