Urteil
01.07.2008
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Geschäftsführerhaftung bei riskantem Exportgeschäft
Schließt der Geschäftsführer einer GmbH ein Exportgeschäft ab, ohne vorher die Bonität des ausländischen Vertragspartners verlässlich zu prüfen und das Geschäft durch die handelsüblichen Bürgschaften abzusichern, haftet er wegen seines leichfertigen Verhaltens der Gesellschaft gegenüber auf Ersatz des wegen des fehlgeschlagenen Geschäfts entstandenen Schadens.
Urteil des OLG Jena vom 08.08.2000; Az.: 8 U 1387/98