Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Autohändler haftet für Herstellerwerbung
Bewirbt ein Autohersteller seine Fahrzeuge damit, dass ABS zur Grundausstattung gehört, muss sich der Vertragshändler diese Werbung zurechnen lassen. Dies hat zur Folge, dass er seinem Kunden ein Auto mit ABS schuldet, wenn er in das Verkaufsformular als Ausstattungsmerkmal „Basis‘ einträgt.
Urteil des OLG Oldenburg vom 19.02.2002