Urteil
01.07.2008
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„today“ kein Warenzeichen
Dem Begriff ‚today‘ fehlt bei der Verwendung für Waren des täglichen Bedarfs jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des Markengesetzes. Er ist daher nicht als Warenzeichen eintragungsfähig.
Beschluß des BGH vom 06.11.1997; I ZB 17/95