Triest war von 1382 bis 1918 Teil der Habsburgmonarchie was sich auch im rechtlichen Bereich wiederspiegelt. Das österreichisch-ungarische Kaiserreich führte das Grundbuchsystem ein, das noch heute u.a. in Triest gilt, das bedeutet, dass lediglich derjenige Eigentümer des Grundstücks ist, der auch wirklich im Grundbuch eingetragen ist. Daneben gilt, wie in ganz Italien das Katastersystem, der hauptsächlich steuerlichen Zwecken dient und wichtige Informationen über u.a. die Aufteilung der Räumlichkeiten, den Verwendungszweck enthält.
Das bedeutet für den Käufer einer Immobilie in Triest, dass er sowohl das Grundbuch als auch den Grundkataster auf seine Richtigkeit und Konformität überprüfen muss. Nicht immer sind alle Nebengebäude, Keller, Stiegen auch tatsächlich eingetragen geschweige denn in der Vergangenheit genehmigt worden, was darauf zurückzuführen ist, dass die Gesetze in der Vergangenheit nicht so streng waren bzw. man es mit deren Einhaltung nicht so genau nahm.
Auf die Erklärung der Richtigkeit seitens des Verkäufers kann man sich nicht verlassen – es ist Aufgabe des Käufers dies zu überprüfen – etwaige auftauchende Mängel müssen dann vom Verkäufer auf dessen Kosten vor Kaufvertragsabschluss behoben werden. Wird dies nicht gemacht und werden diese erst nach Kauf bemerkt fällt dies auf den Käufer zurück und muss dieser dann nach Erwerb diese auf seine Kosten beheben, was es zu vermeiden gilt und sehr kostspielig werden kann – abgesehen davon, dass diese auch nicht immer behoben werden können.
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Der Notar ist neutral und hat nicht die Aufgabe dies zu überprüfen, auch der Makler kümmert sich nicht immer darum. Deshalb ist es immer sinnvoll einen italienischen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir begleiten Sie auf dem gesamten Kaufprozess und kümmern uns um die rechtliche und tatsächliche Richtigkeit der Liegenschaft, sodass Sie diese rechtlich einwandfrei erwerben können.