Fachbeitrag 17.05.2026

Erbrecht Ukraine 2026 – Erbschaft, Immobilien, Testament und Nachlassabwicklung zwischen Deutschland und der Ukraine, ohne Anreise


Erbrecht Ukraine 2026 – Erbschaft, Immobilien, Testament und Nachlassabwicklung zwischen Deutschland und der Ukraine, ohne Anreise - rechtsanwalt.com

Erbrecht Ukraine 2026 – Erbschaft, Immobilien, Testament und Nachlassabwicklung zwischen Deutschland und der Ukraine

Anwalt für internationales Erbrecht, Immobilienerbschaften und Nachlassabwicklung in der Ukraine

Aktualisiert: Mai 2026

Das ukrainische Erbrecht unterscheidet sich in zahlreichen Punkten erheblich vom deutschen Erbrecht. Gerade bei deutsch-ukrainischen Erbfällen, Immobilien in der Ukraine oder Nachlässen mit internationalem Bezug entstehen häufig komplexe rechtliche, steuerliche und praktische Probleme.

Viele deutsche Staatsbürger besitzen heute:

  • Immobilien in der Ukraine,
  • Bankkonten,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Grundstücke oder Investitionen.

Gleichzeitig leben zahlreiche ukrainische Staatsbürger dauerhaft in Deutschland oder anderen EU-Staaten. Internationale Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine nehmen deshalb seit Jahren deutlich zu.

Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren internationale Erbfälle zwischen Deutschland und der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Erbrecht Ukraine, Immobilienerbschaften und Nachlassabwicklung ohne persönliche Anreise.

Strukturierte Lösungen für komplexe Fälle in der Ukraine – aus einer Hand, auch ohne persönliche Anreise.

Welches Erbrecht gilt bei deutsch-ukrainischen Erbfällen?

Bei internationalen Erbfällen muss zunächst geklärt werden:

  • welches nationale Recht überhaupt Anwendung findet.

Gerade zwischen Deutschland und der Ukraine ist dies häufig komplex, weil berücksichtigt werden müssen:

  • ukrainisches internationales Privatrecht,
  • deutsches internationales Privatrecht,
  • EU-Erbrechtsverordnung,
  • internationale Verträge und Konsularabkommen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen:

  • Immobilienvermögen,
  • beweglichem Vermögen.

Immobilien in der Ukraine – ukrainisches Erbrecht

Für Immobilien in der Ukraine gilt grundsätzlich ukrainisches Erbrecht.

Das betrifft insbesondere:

  • Wohnungen,
  • Häuser,
  • Grundstücke,
  • Gewerbeimmobilien,
  • registrierungspflichtige Eigentumsrechte.

Rechtsgrundlage hierfür sind insbesondere:

  • das ukrainische Gesetz über das Internationale Privatrecht,
  • der weiterhin gültige Konsularvertrag zwischen Deutschland und der ehemaligen UdSSR.

Praktisch bedeutet dies:

Befindet sich eine Immobilie in der Ukraine, wird auf deren Vererbung regelmäßig ukrainisches Erbrecht angewendet – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers.

Bewegliches Vermögen und EU-Erbrechtsverordnung

Bei beweglichem Vermögen gelten teilweise andere Regelungen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Bankkonten,
  • Fahrzeuge,
  • Unternehmensanteile,
  • Forderungen,
  • Wertgegenstände.

Seit Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung spielt insbesondere:

  • der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers

eine zentrale Rolle.

Dadurch entstehen bei deutsch-ukrainischen Erbfällen häufig komplizierte Mischkonstellationen.

Testament und Rechtswahl

Sowohl deutsches als auch ukrainisches Recht erlauben unter bestimmten Voraussetzungen eine Rechtswahl.

Der Erblasser kann häufig bestimmen, dass:

  • das Recht seines Heimatstaates Anwendung finden soll.

Gerade bei:

  • deutsch-ukrainischen Familien,
  • mehreren Staatsangehörigkeiten,
  • Vermögen in mehreren Staaten,
  • Immobilienvermögen

ist professionelle testamentarische Gestaltung besonders wichtig.

Fehlerhafte oder widersprüchliche Testamente führen in internationalen Erbfällen häufig zu jahrelangen Streitigkeiten.

Ehevermögen und Güterrecht in der Ukraine

Das ukrainische Familienrecht kennt grundsätzlich gemeinschaftliches Ehevermögen.

Das bedeutet:

Während der Ehe erworbenes Vermögen gehört regelmäßig beiden Ehepartnern gemeinsam.

Im Erbfall fällt daher häufig nur ein Teil des Vermögens überhaupt in den Nachlass.

Dies betrifft insbesondere:

  • Immobilien,
  • Konten,
  • Fahrzeuge,
  • Unternehmensbeteiligungen,
  • Investitionen.

Gerade deshalb müssen Eigentumsverhältnisse häufig zunächst gesondert geklärt werden.

Gesetzliche Erbfolge in der Ukraine

Das ukrainische Erbrecht kennt mehrere gesetzliche Erbordnungen.

Erste Erbordnung

Zur ersten Ordnung gehören insbesondere:

  • Kinder,
  • Ehepartner,
  • Eltern.

Zweite Erbordnung

Wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind:

  • Geschwister,
  • Großeltern.

Weitere Erbordnungen

Weitere Verwandte erben nachrangig entsprechend der gesetzlichen Ordnung.

Innerhalb derselben Ordnung wird grundsätzlich zu gleichen Teilen geerbt.

Testament in der Ukraine

Das ukrainische Recht erlaubt testamentarische Regelungen.

Das Testament muss grundsätzlich:

  • schriftlich,
  • notariell beglaubigt

werden.

Häufig werden jedoch auch Testamente anerkannt, die nach deutschem Recht wirksam errichtet wurden.

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Gerade internationale Nachlässe sollten jedoch sorgfältig zwischen deutschem und ukrainischem Recht abgestimmt werden.

Berliner Testament und gemeinschaftliche Testamente

Das ukrainische Recht kennt andere Regelungen als das deutsche Berliner Testament.

Gerade bei deutsch-ukrainischen Ehepaaren sollte geprüft werden:

  • ob das Testament in beiden Staaten wirksam ist,
  • ob Pflichtteilsrechte berücksichtigt wurden,
  • ob spätere Vollstreckungsprobleme entstehen können.

Pflichtteil im ukrainischen Erbrecht

Das ukrainische Pflichtteilsrecht unterscheidet sich teilweise erheblich vom deutschen Recht.

Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere:

  • minderjährige Kinder,
  • arbeitsunfähige Kinder,
  • arbeitsunfähige Eltern,
  • arbeitsunfähige Ehepartner.

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Erbschaft annehmen in der Ukraine

Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen Recht besteht darin:

Die Erbschaft geht in der Ukraine nicht automatisch auf den Erben über.

Die Erbschaft muss grundsätzlich ausdrücklich angenommen werden.

Die gesetzliche Frist beträgt regelmäßig:

  • sechs Monate ab dem Tod des Erblassers.

Wird diese Frist versäumt, entstehen häufig erhebliche Probleme.

Erbschaftsannahme ohne persönliche Anreise

Die Erbschaftsannahme kann häufig vollständig:

  • aus Deutschland,
  • ohne Reise in die Ukraine,
  • per Vollmacht

erfolgen.

Die Erklärung kann insbesondere:

  • vor deutschen Notaren,
  • mit Apostille,
  • und ukrainischer Übersetzung

abgegeben werden.

Unsere Kanzlei organisiert die vollständige Vorbereitung und Anerkennung der Unterlagen.

Erbschein in der Ukraine

Nach Annahme der Erbschaft wird regelmäßig ein ukrainischer Erbschein benötigt.

Dieser ist erforderlich insbesondere für:

  • Immobilienumschreibungen,
  • Zugriff auf Konten,
  • Immobilienverkauf,
  • Registeränderungen,
  • Unternehmensanteile.

Zuständig ist regelmäßig das ukrainische Notariat am letzten Wohnsitz des Erblassers.

Immobilien nach Erbschaft umschreiben

Nach Ausstellung des Erbscheins müssen Immobilien im ukrainischen Register umregistriert werden.

Dabei treten häufig Probleme auf durch:

  • Registerfehler,
  • fehlende Dokumente,
  • Arrestierungen,
  • offene Schulden,
  • Altlasten,
  • Erbstreitigkeiten.

Professionelle rechtliche Begleitung ist deshalb besonders wichtig.

Verkauf geerbter Immobilien in der Ukraine

Viele Erben möchten geerbte Immobilien später verkaufen.

Auch dies kann häufig vollständig:

  • ohne persönliche Anreise,
  • mit Vollmacht

durchgeführt werden.

Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:

  • Immobilienverkauf nach Erbschaft,
  • notarielle Abwicklung,
  • steuerliche Fragen,
  • Kaufpreisabwicklung,
  • Auszahlung ins Ausland,
  • Registeränderungen.

Erbschaftssteuer in der Ukraine

Die ukrainische Erbschaftssteuer hängt insbesondere ab von:

  • Verwandtschaftsgrad,
  • Steuerstatus,
  • Wohnsitz,
  • Art des Vermögens.

Für nahe Verwandte bestehen teilweise erhebliche steuerliche Vergünstigungen.

Typische Probleme bei deutsch-ukrainischen Erbfällen

In der Praxis treten besonders häufig folgende Probleme auf:

  • fehlende Unterlagen,
  • alte sowjetische Dokumente,
  • mehrere Erben in verschiedenen Staaten,
  • nicht registrierte Immobilien,
  • Vollmachtsprobleme,
  • Fristversäumnisse,
  • Streitigkeiten zwischen Erben,
  • Probleme beim Zugriff auf Konten.

Unsere Leistungen im ukrainischen Erbrecht

Unsere Kanzlei begleitet internationale Erbfälle vollständig aus einer Hand.

Wir unterstützen insbesondere bei:

  • Erbrecht Ukraine,
  • Erbschaft Ukraine,
  • Immobilienerbe Ukraine,
  • Erbschein Ukraine,
  • Testament Ukraine,
  • Nachlassabwicklung Ukraine,
  • Pflichtteilsansprüchen,
  • Immobilienumschreibung,
  • Verkauf geerbter Immobilien,
  • gerichtlichen Erbstreitigkeiten,
  • Apostillen und Übersetzungen,
  • Vollmachten und Nachlassvertretung.

Warum Ahrens & Schwarz?

Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:

  • deutschsprachiger Betreuung direkt in Kiew,
  • über 20 Jahren Erfahrung,
  • Spezialisierung auf deutsch-ukrainische Erbfälle,
  • Nachlassabwicklung ohne persönliche Anreise,
  • Zusammenarbeit mit Notaren und beeidigten Übersetzern,
  • Erfahrung mit Immobilienerbschaften,
  • Tätigkeit in der gesamten Ukraine,
  • Betreuung auch während des Kriegszustandes.

Wir begleiten Sie bei Erbschaften und Nachlassabwicklungen in der Ukraine schnell, rechtssicher und praxisorientiert.

Weitere Informationen:
Erbrecht Ukraine – Erbschaft, Immobilien und Nachlassabwicklung

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