Rechtsnews 29.08.2022 Alex Clodo

Was gilt bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug?

Im heutigen Zeitalter leasen immer mehr Menschen ein Auto. Dabei überwiegen scheinbar die Vorteile eines solchen Leasingfahrzeugs. Zum einen kann ein Neuwagen genutzt werden, ohne die hohen Anschaffungskosten zu haben, um stattdessen den Wagen in überschaubaren Monatsraten zu leasen. Auch dank der kurzen Haltedauer hat der Fahrer weniger Reparaturkosten. Aber was gilt, wenn ein Unfall mit dem Leasingauto passiert? Welche Rechten und Pflichten hat ein Leasingnehmer? Auf diese Frage gibt der Beitrag eine Antwort.

Leasing – Rechte und Pflichten

Beim Leasingvertrag können einige Fragen auftreten. Welche Rechten und Pflichten habe ich als Leasingnehmer? Wer zahlt für einen Unfallschaden? Beim Leasing ist zunächst anzumerken, dass dem Leasingnehmer nur ein Besitzrecht zusteht, er ist nicht Eigentümer des Wagens. Im Falle des Leasings ist nämlich der Leasinggeber der Eigentümer. Durch diese „Dreiecksbeziehung“ zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und dem Unfallgegner ist das Hinzuziehen eines Verkehrsexperten hilfreich und sinnvoll.

Zunächst erörtern wir Ihnen die Grundsätze zum Leasingfahrzeug. In aller erster Linie dient der Leasingsvertrag als Basis, doch die Bedingungen sind anders als bei einem Mietvertrag. Für die Instandhaltungskosten beim Leasing ist der Leasingnehmer, also der Halter verantwortlich. Darunter fallen alle Sachmängel und Beschädigungen. Sollte das Auto geklaut werden, haftet auch hier der Halter des Fahrzeugs und falls die Rückgabe des Fahrzeugs unmöglich sein sollte, muss der Leasingnehmer Wertersatz leisten. Daher hat der Leasingnehmer dieselben Pflichten wie ein Eigentümer, er ist aber jedoch nur Besitzer. Es lohnt sich also mithin beim Abschluss des Leasingsvertrags zunächst einmal in die AGBs zu schauen.

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Unfall mit dem Leasingfahrzeug

Bei einem Umfall mit einem Leasingfahrzeug stellen sich viele Fragen. Zunächst ist die Frage, wer an dem Unfall Schuld war? Weiterhin ist fraglich, ob es sich um einen unverschuldeten oder einen Unfall mit Mitschuld handelt. Diese zwei Punkte sind wichtig für die Schadensregulierung und die Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner.

Ganz grundsätzlich stehen dem Leasinggeber bzw. der Leasinggesellschaft im Falle eines Schadens am Leasingfahrzeug Ansprüche zu. Der Leasingnehmer kann aber auch Ansprüche geltend machen, beispielsweise die Erstattung der Leasingkosten während der Reparatur. In den Leasingbedingungen ist auch oft festgehalten, dass sich der Leasingnehmer zur Übernahme aller Reparaturen verpflichtet.

Liegt ein fremdverschuldeter Unfall vor, zahlt die Versicherung des Unfallgegners nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Wertminderung und im Falle eines Totalschadens den Ersatz des Fahrzeugs an die Leasinggesellschaft.  Sollte ein selbstverschuldeter Unfall vorliegen, tritt die Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers für die Leasinggesellschaft ein.

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