Aktualisiert: Mai 2026
Ausländische Arbeitnehmer benötigen für die legale Arbeitsaufnahme in der Ukraine grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis. Ohne gültige Arbeitserlaubnis ist eine Beschäftigung in der Ukraine regelmäßig unzulässig und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach sich ziehen.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche Unternehmen, Investoren und ausländische Arbeitnehmer bei Arbeitsgenehmigungen, Aufenthaltsfragen und Unternehmensstrukturen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Arbeitserlaubnis Ukraine und Aufenthaltsrecht Ukraine.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Viele Verfahren begleiten wir vollständig ohne persönliche Anreise unserer Mandanten.
Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses mit einem Ausländer muss grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.
Die Arbeitserlaubnis wird regelmäßig:
Die Beschäftigung ist dabei grundsätzlich an:
gebunden.
Eine Beschäftigung außerhalb der genehmigten Tätigkeit kann erhebliche Probleme verursachen.
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten.
Typischerweise umfasst das Verfahren:
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten während des gesamten Verfahrens.
Für die Beantragung der Arbeitserlaubnis werden regelmäßig zahlreiche Unterlagen benötigt.
Hierzu gehören insbesondere:
Alle ausländischen Dokumente müssen grundsätzlich:
werden.
Gerade formale Fehler führen in der Praxis häufig zu Verzögerungen.
Besondere praktische Bedeutung hat die Arbeitserlaubnis bei:
Gerade ausländische Geschäftsführer ukrainischer GmbHs erhalten Arbeitserlaubnisse in der Praxis regelmäßig vergleichsweise problemlos.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Nach Erteilung der Arbeitserlaubnis erfolgt regelmäßig die Beantragung:
Fragen zum Thema? Senden Sie dem Autor, Rechtsanwalt Sergej Petrusenko, eine Nachricht.
Die Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel befristet und an die Arbeitserlaubnis gekoppelt.
Erforderlich sind typischerweise:
Nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung besteht zusätzlich eine gesetzliche Meldepflicht.
Bestimmte Personengruppen benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Dies betrifft insbesondere teilweise:
Ob eine Arbeitserlaubnis tatsächlich erforderlich ist, sollte jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.
Die Arbeitserlaubnis wird regelmäßig befristet erteilt und muss anschließend verlängert werden.
Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf beantragt werden.
Gerade Fristversäumnisse können erhebliche Probleme verursachen.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Eine Arbeitserlaubnis kann insbesondere widerrufen oder annulliert werden bei:
Gerade formale Verstöße können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften für Ausländer können in der Ukraine mit erheblichen Geldbußen geahndet werden.
Dies betrifft insbesondere:
Gerade Unternehmen sollten die arbeits- und migrationsrechtlichen Anforderungen sorgfältig beachten.
Auch während des Kriegszustandes werden Arbeitserlaubnisse und Aufenthaltsgenehmigungen weiterhin erteilt.
Allerdings bestehen teilweise zusätzliche praktische Besonderheiten insbesondere hinsichtlich:
Unsere Kanzlei begleitet weiterhin Unternehmen und Arbeitnehmer direkt vor Ort in der Ukraine.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmen, Investoren und Arbeitnehmer in der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
Weitere Informationen:
Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht und Unternehmensberatung Ukraine
Hauptseite:
Ahrens & Schwarz – Deutschsprachige Rechtsberatung Ukraine
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