Aktualisiert: Mai 2026
Das ukrainische Steuerrecht gilt im internationalen Vergleich weiterhin als vergleichsweise übersichtlich und unternehmerfreundlich. Gerade deutsche Unternehmer, Investoren und Ausländer, die in der Ukraine wirtschaftlich tätig werden möchten, beschäftigen sich häufig mit Fragen zu Umsatzsteuer, Unternehmensbesteuerung, Flat-Tax-System, Immobilienbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen.
Ahrens & Schwarz und Rechtsanwalt Sergej Petrusenko begleiten seit über 20 Jahren deutsche Mandanten bei steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine und gehören zu den bekanntesten deutschsprachigen Ansprechpartnern für Steuerrecht Ukraine und Wirtschaftsrecht Ukraine.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Der reguläre Umsatzsteuersatz in der Ukraine beträgt derzeit grundsätzlich 20 Prozent.
Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten reduzierte Steuersätze oder Befreiungen.
Von der Umsatzsteuer befreit sind unter anderem teilweise:
Unternehmen müssen sich ab bestimmten Umsatzgrenzen als Umsatzsteuerzahler registrieren.
Gerade bei internationalen Geschäftsmodellen und Dienstleistungen zwischen Deutschland und der Ukraine ist die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung besonders wichtig.
Unsere Kanzlei begleitet Mandanten insbesondere bei:
Die ukrainische Körperschaftsteuer beträgt grundsätzlich 18 Prozent.
Steuerpflichtig sind insbesondere:
Die Besteuerung richtet sich regelmäßig nach dem buchhalterischen Gewinn des Unternehmens.
Gerade bei internationalen Unternehmensstrukturen sind zusätzlich:
von erheblicher praktischer Bedeutung.
Zwischen Deutschland und der Ukraine bestehen Doppelbesteuerungsabkommen.
Diese regeln insbesondere:
Gerade internationale Unternehmer und Investoren sollten ihre Unternehmensstruktur sorgfältig unter Berücksichtigung der DBA-Regelungen planen.
Die Ukraine kennt ein vereinfachtes Besteuerungssystem („Flat-Tax“ bzw. Einheitssteuer), das insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv ist.
Das System gilt sowohl für:
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Je nach Steuergruppe gelten unterschiedliche Voraussetzungen hinsichtlich:
Gerade IT-Unternehmen, Dienstleister und kleinere Handelsunternehmen nutzen häufig das ukrainische Flat-Tax-System.
Unsere Kanzlei begleitet insbesondere:
Die ukrainische Einkommenssteuer für natürliche Personen beträgt grundsätzlich 18 Prozent.
Zusätzlich fällt regelmäßig eine Militärabgabe von derzeit 1,5 Prozent an.
Die Besteuerung hängt insbesondere davon ab:
Gerade bei Unternehmern, Ausländern und internationalen Einkünften sollte die steuerliche Situation sorgfältig geprüft werden.
Auch bei Immobilien in der Ukraine spielen steuerliche Fragen eine erhebliche Rolle.
Relevant sind insbesondere:
Gerade bei Immobilieninvestitionen in der Ukraine sollten steuerliche und rechtliche Fragen frühzeitig gemeinsam geplant werden.
Ausländer und Nichtresidenten unterliegen in der Ukraine teilweise besonderen steuerlichen Regelungen.
Dies betrifft insbesondere:
Unsere Kanzlei begleitet regelmäßig:
Auch während des Kriegszustandes bleibt das ukrainische Steuerrecht weitgehend funktionsfähig.
Allerdings bestehen zusätzliche Besonderheiten insbesondere hinsichtlich:
Gerade internationale Unternehmen sollten aktuelle Entwicklungen fortlaufend beobachten.
Ahrens & Schwarz begleitet seit über 20 Jahren deutsche Unternehmer und Investoren bei steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in der Ukraine.
Unsere Mandanten profitieren insbesondere von:
Weitere Informationen:
Wirtschaftsrecht und Steuerberatung Ukraine
Hauptseite:
Ahrens & Schwarz – Deutschsprachige Rechtsberatung Ukraine
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