Rechtsnews 05.11.2015 Theresa Smit

Gefängnisstrafe für Facebook-Hetze

Die Einreise von mehreren Tausend Asylbewerbern hat die
Situation in Deutschland verändert. Dadurch entstehen bei einigen Bürgern Ängste,
die sich in verbaler oder körperlicher Gewalt entladen. So auch im Fall eines
31 Jahre alten Mannes, der in verschiedenen Internetportalen gegen Flüchtlinge
hetzte. Das Amtsgericht in Kitzingen verurteilte ihn nun zu einer Haftstrafe
von zwei Jahren und drei Monaten.

Gefängnis wegen
Volksverhetzung bei Facebook

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Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Der Angeklagte hatte von April bis November 2014 über das
Netzwerk Facebook zur Gewalt gegen Flüchtlinge und Ausländer aufgerufen. Auch
mehrere Politiker wurden von ihm mit Morddrohungen bedacht. Die insgesamt zehn
Texte hatte er unter eigenem Namen veröffentlicht, sodass er schnell gefunden
werden konnte und inzwischen auch ein Geständnis abgelegt hat. Das Gericht verurteilte
den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Diese bezog
sich jedoch nicht nur auf die verbreiteten Hassparolen, sondern auch auf sein
umfangreiches Vorstrafenregister. So war der Mann unter anderem wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, unerlaubten Waffenbesitzes und Sachbeschädigung
vorbestraft. Außerdem war er immer wieder negativ durch das Tragen von
nationalsozialistischen Symbolen aufgefallen. Wegen der Verbreitung der
Kommentare über Facebook muss er sich nun auch wegen Volksverhetzung
verantworten. Diese liegt nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) vor, wenn der
öffentliche Frieden dadurch gestört wird, dass zur Gewalt gegen eine bestimmte
Gruppe aufgefordert wird. Findet die Volksverhetzung in schriftlicher Form statt,
wird eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
ausgesprochen.

Welche Strafen gibt es für Hasskommentare gegen Flüchtlinge?

Die Entscheidung des Amtsgerichts war nicht das erste
richtungsweisende Urteil in Bezug auf die Verbreitung von Hassparolen gegen
Flüchtlinge. So wurde erst im August ein 31-jähriger Mann zu einer Geldstrafe
von 4.800 Euro oder 120 Tagen Haft verurteilt, weil er über Facebook zu Gewalt
aufgerufen hatte. Trotz seines anonymen Profils konnte er von der Polizei
ermittelt werden. Die beiden Urteile sollen neben der Bestrafung der Täter auch
der Abschreckung dienen und die künftige Verbreitung von Hassreden
einschränken.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

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