Die Unternehmervollmacht – wer sie benötigt und wofür!
“Als Ergänzung der Generalvollmacht für Unternehmer”
Eine Unternehmervollmacht benennt einen Bevollmächtigten für den Fall, dass der Firmeninhaber seine Geschäftsfähigkeit verliert.
Warum Sie eine Unternehmervollmacht benötigen
Vorsorge ist wichtig, das gilt sowohl für die eigene Person als auch für die Angehörigen. Dennoch kümmern sich nur Wenige um eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Noch weniger Menschen denken daran, auch im geschäftlichen Bereich für ihr Unternehmen vorzusorgen. Ist die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall jedoch erst einmal eingetreten, ist es oft nicht mehr möglich, sich noch um die Firma zu kümmern. Daher sollten Sie sich bereits vor dem Ernstfall über die Zukunft Ihres Unternehmens Gedanken machen. Ist eine Weiterführung nicht möglich, können auch ein Unternehmensverkauf oder eine Unternehmensaufgabe in einer Unternehmervollmacht bzw. eine Generalvollmacht für Unternehmer festgelegt werden.
Auswahl des Bevollmächtigten
Sind keine Vollmachten vorhanden, bestimmt das zuständige Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser muss nicht unbedingt ein Familienmitglied oder ein Bekannter sein, sondern kann auch ein völlig Fremder sein, der die nötige Qualifikation aufweist. In eigenem Interesse ist es daher ratsam, bereits im Voraus eine Vollmacht erteilen und einen Bevollmächtigten zu ernennen. Dieser sollte eine Vertrauensperson sein, der Sie die Führung des Unternehmens zutrauen. Es ist wichtig, dass er Ihren Notfallplan kennt und Zugriff auf den Notfallordner mit den nötigen Dokumenten hat. Eine noch größere Rolle spielt jedoch die fachliche Kompetenz. Insbesondere für Meisterbetriebe, Arztpraxen oder Apotheken ist es essentiell, einen geeigneten Vertreter zu finden. Dieser muss über die nötige Qualifikation oder Zulassung verfügen, um den Betrieb weiterzuführen.
Unternehmervollmacht als Ergänzung zur Vorsorgevollmacht
Oft wird eine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht erteilt. Damit berechtigen Sie eine Person Ihre Vertrauens zur Führung Ihres Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie das vorher festlegen, stellen Sie sicher, dass diese Person die dazu erforderlichen unternehmerischen Kenntnisse besitzt. Deshalb empfiehlt es sich die Unternehmervollmacht als ergänzende Vollmacht für den unternehmerischen Bereich. Im Rahmen der Unternehmervollmacht ist es zudem möglich, bestimmte Handlungsanweisungen zu erteilen. So können Sie vorab bestimmen, was mit Ihrem Unternehmen geschehen soll.
Klären Sie noch heute, wer sich im Falle Ihres Ausfalls die Unternehmensleitung übernehmen soll. Auch im Interesse Ihrer Angehörigen und Mitarbeiter. Damit verhindern Sie die Insolvenz des Unternehmens. Inbesondere als Einzelunternehmer oder als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sollten Sie noch heute reagieren. Regelns Sie alles in weniger als 45 min. mit unserer Unternehmervollmacht.
Formen der Unternehmervollmacht
Mithilfe der Unternehmervollmacht können Sie dem Bevollmächtigten die nötigen Rechte erteilen, damit dieser Ihrem Willen entsprechend handeln kann. Wurden genaue Handlungsanweisungen erteilt, ergeben sich aus diesen besondere Pflichten. So muss der Vertreter bei einem gewünschten Verkauf der Firma etwa die entsprechenden Handlungen vornehmen. Soll das Unternehmen hingegen weitergeführt werden, ist es wichtig, dass eine Handlungsfähigkeit im Außenverhältnis etwa zu Geschäftspartnern ermöglicht wird. Dabei wird zwischen einer Generalvollmacht, einer Handlungsvollmacht und einer Prokura unterschieden. Erstere bietet eine Berechtigung für alle Bereiche, während zweitere nur auf Handlungsgeschäfte begrenzt ist. Auch die Prokura berechtigt zur Ausführung von Rechtshandlungen. Grundlagengeschäfte wie Grundstücksverkäufe, die das Unternehmen direkt betreffen, sind jedoch nicht möglich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=”1/2″]
[vc_video link=”https://youtu.be/bkWKboyeesw” el_width=”60″ title=”Warum eine Unternehmervollmacht wichtig ist”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_tta_accordion][vc_tta_section title=”1. Was muss in der Unternehmervollmacht stehen?” tab_id=”1490626226662-b9dd1832-ef47″][vc_column_text]Die Unternehmervollmacht muss neben dem Namen des Bevollmächtigenden auch den des Bevollmächtigten enthalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Zusätzlich sollte auch eine Handlungsanweisung angefügt sein. In dieser kann der Vollmachtgeber genaue Anweisungen erteilen, wie mit dem Unternehmen verfahren werden soll. Außerdem sollte angegeben werden, in welchem Fall die Vollmacht in Kraft tritt. Sie sind unsicher, ob das Dokument die nötigen Anforderungen erfüllt?[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Inhaltsbereich” tab_id=”1490626226065-913869c4-4073″][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”2. Muss die Unternehmervollmacht notariell beglaubigt sein?” tab_id=”1490626225415-0a5d58c2-ec86″][vc_column_text]Die Vollmacht sollte notariell beglaubigt werden, damit sie rechtlich bindend ist und der Bevollmächtigten die benötigte Handlungsfähigkeit erhält. Das ist besonders wichtig, wenn dieser Handelsgeschäfte abwickeln muss. Gerade für Grundstücksverkäufe ist die Beglaubigung durch einen Notar essentiell. Unsere Unternehmer-Gesamtvollmacht deckt auch dies ab![/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”3. Darf der gesetzliche Vertreter mein Geschäft führen?” tab_id=”1490626224672-f95f6132-a974″][vc_column_text]Der vom Betreuungsgericht eingesetzte Vertreter ist nur bedingt dazu berechtigt, das Unternehmen weiterzuführen. Er betreut lediglich das Vermögen des Inhabers und ist daher nur in der Lage, die Gesellschafteranteile des Vollmachtgebers bei den Gesellschaftsversammlungen zu vertreten. Bei Einzelunternehmen ist er meist noch weniger handlungsfähig, da er weder die Befugnis zur Führung innehat, noch über die genauen Hintergründe informiert ist. Kümmern Sie sich daher schon jetzt um einen geeigneten Vertreter, der Ihre Firma im Ernstfall am Leben erhält.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”4. Das Vertretungsrecht überträgt sich nicht automatisch auf Ihren Ehepartner.” tab_id=”1490626223698-21990d0f-b56b”][vc_column_text]Anders als viele Unternehmer annehmen, überträgt sich das Vertretungsrecht bei einer Geschäftsunfähigkeit nicht automatisch auf den Ehemann oder die Ehefrau! Stattdessen wird das Betreuungsgericht tätig, das über den Betreuungsfall entscheidet und einen gesetzlichen Betreuer festlegt. Diesem werden die Pflichten des Geschäftsunfähigen und die Führung über das Unternehmen übertragen. Der Vertreter verfügt jedoch in den wenigsten Fällen über die nötigen Kompetenzen, um die Aufgaben in ausreichendem Maße auszuführen. Daher ist es umso wichtiger, eine geeignete Person auszuwählen und mit der Unternehmervollmacht auszustatten.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”5. Wählen Sie Ihren Vertreter mit Bedacht aus.” tab_id=”1490626207080-d590a926-2bca”][vc_column_text]Für den erfolgreichen Fortbestand Ihres Unternehmens ist es wichtig, einen geeigneten Vertreter auszuwählen, dem Sie die Unternehmervollmachtübertragen. Sie sollten ihm insoweit vertrauen können, als dass er sich an Ihre Vorgaben hält und die Geschäfte in ihrem Sinne weiterführt. Je nach Art des Unternehmens ist es außerdem wichtig, auf die fachliche Kompetenz zu achten. So darf ein Handwerksbetrieb etwa nur von jemandem geführt werden, der die jeweilige Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Auch eine Arztpraxis oder eine Apotheke darf nur von Vertretern des jeweiligen Berufszweigs übernommen werden.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”6. Sprechen Sie den Notfallplan mit den Beteiligten ab.” tab_id=”1490626205331-21fb3ccd-f4cb”][vc_column_text]Gerade in kleinen Unternehmen trifft der Eigentümer häufig alle wichtigen Entscheidungen. Wenn er plötzlich geschäftsunfähig wird, bricht ohne Vorsorge meist das Chaos aus, das letztlich in die Insolvenz führt. Um das zu vermeiden, sollten Sie bereits im Voraus einen Notfallplan erstellen und ihn mit den Beteiligten besprechen. Neben genauen Anweisungen gehören dazu auch die Kenntnis über den Ablageort vom Notfallordner mit den benötigten Unterlagen und Passwörtern. Zusätzlich dazu sollten Sie eine Unternehmervollmacht erstellen, den Bevollmächtigten unterschreiben und eine notarielle Beglaubigung vornehmen lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Vertreter in der Lage ist, Ihren Anweisungen Folge zu leisten. Das alles erhalten Sie bei uns zum Paketpreis – unabhängig von Ihrem Einkommen, wesentlich günstiger![/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”7. Kann ich meine Unternehmervollmacht widerrufen?” tab_id=”1490626189915-5b985127-21c6″][vc_column_text]Wie jede Vollmacht kann man auch eine Unternehmervollmacht jederzeit und ohne Grund widerrufen, insofern sie nicht unwiderruflich gestaltet wurde. Bedingung für den Widerruf ist jedoch, dass die Geschäftsfähigkeit vorhanden ist. Eine weitere Möglichkeit bietet eine befristete Vollmacht, die nach Ablauf der Zeit automatisch endet.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”8. Trennen Sie zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis.” tab_id=”1490626190009-aab10780-7a79″][vc_column_text]Bei einer Unternehmervollmacht ist es sehr wichtig, das Innenverhältnis und das Außenverhältnis voneinander zu trennen. Im Außenbereich sollte der Vertreter alle Rechte erhalten, die er für die Führung des Unternehmens benötigt. Im Innenbereich hingegen sind Einschränkungen und Vorgaben nötig. So sollte die Vollmacht klare Anweisungen enthalten, wie mit der Firma verfahren werden und wie der Vertreter auf einzelne Ereignisse wie etwa eine Insolvenz reagieren soll. Beauftragen Sie unsere Unternehmer-Gesamtvollmacht um alle wichtigen Punkte abzudecken![/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row]