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Welche Vollmachten brauche ich?
Dies ist eine Übersicht über wichtige Vollmachten, die mit Krankheit oder Tod des Bevollmächtigenden zusammen hängen.
In einem kostenfreien Telefonat erfahren Sie mehr darüber wie einfach Sie zur Erstellung Ihrer Vollmachten kommen. Rufen Sie dafür einfach die Nummer 0911 927 85–220 an. Nennen Sie als Stichwort “rechtsanwalt.com Vollmachtsservice” und stellen Sie Ihre Fragen. Wir geben Ihnen ein gutes Gefühl!
Die werden für Lebensgemeinschaften, für Eheleute, für unverheiratete Paare, für Unternehmer, für Ihre Kinder und nicht nur für’s Alter benötigt. Vollmachten müssen nicht notariell beglaubigt werden! Regeln können Sie Anweisungen für Krankenkassen, Banken, Versicherungen, Behörden, Steuerberater, Rechtsanwälte, Eltern, Kinder Lebensgefährten und sonstige Angehörige.
Dazu gehören Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und ggf. eine Unternehmervollmacht (s.u.). Manche davon gelten über den Tod hinaus. Alle diese Vollmachten kann man mit einer Gesamtvollmacht innerhalb von ca. 30 min, erstellen lassen. Mehr dazu auf dieser Seite.
Eines vorweg: Sie müssen nicht jede einzelne Vollmacht von einem Rechtsanwalt oder Notar individuell erstellen lassen und bezahlen – das wäre sehr teuer und zeitaufwändig. Jeder darf selbst Vollmachten erteilen, sie müssen nicht beglaubigt werden. Vollmachten gelten so lange, bis sie wieder aufgehoben bzw. widerrufen werden.
Wie formuliert man eine rechtsgültige Vollmacht?
Beauftragen Sie uns mit Erstellung Ihrer Gesamtvollmacht (s.u.) bzw. Generalvollmacht und Sie haben alles zu einem fairen Preis in unter einer Stunde unter Dach und Fach, ohne Notartermin! Sie können mit unseren Unterlagen anschliessende Beglaubigung für lediglich 10 € bei einer Behörde erstellen lassen. Versuchen Sie nicht selbsttätig kostenlose Mustervollmachten oder Formulare auszufüllen denn die Materie ist komplex und nur ein einziger Fehler macht möglicherweise das Gewollte zunichte. Rechtsberatung ist hier bezahlbar für Jedermann![/vc_column_text][vc_separator border_width=”2″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”1/2″][vc_column_text]
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung, die medizinische Maßnahmen für den Fall einer fehlenden Einwilligungsfähigkeit regelt. Hier können Sie direkt eine Patientenverfügung erstellen lassen.
Jeder Mensch ist berechtigt, selbst über medizinische Maßnahmen, wie Untersuchungen, Eingriffe oder Behandlungen, zu entscheiden. Vielen fällt es allerdings schwer, sich mit Themen wie Tod und Krankheit auseinanderzusetzen und die nötige Vorsorge zu treffen.
Dabei können nicht nur ältere Personen in Situation geraten, in denen sie sich nicht mehr zu ihren Wünschen äußern können, sondern auch jüngere, beispielsweise durch eine Krankheit oder einen schweren Unfall. Was viele nicht wissen: Familienangehörige sind nicht automatisch berechtigt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen.[/vc_column_text][vc_btn title=”Mehr zur Patientenverfügung” color=”success” link=”url:https%3A%2F%2Frechtsanwalt.com%2Fpatientenverfuegung-fragen-und-antwort-konkrete-hilfe%2F||target:%20_blank|”][/vc_column][vc_column width=”1/2″][vc_column_text]
Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung ist der Wille eines Elternteiles in Bezug auf die Sorge seines minderjähriges Kindes. Sie wird von einem Elternteil oder von beiden für die Zeit nach deren eventuellen Ableben verfasst. Das Sorgerecht ist also eine Verpflichtung und gleichzeitig ein Recht, die Sorge für ein minderjähriges Kind zu tragen. Hier können Sie direkt eine Sorgerechtsverfügung erstellen lassen.
Sie ist nicht gesetzlich geregelt. Gerade deswegen ist es besonders wichtig seine eigenen Wünsche dafür nieder zuschreiben. Besonders dann, wenn sie allein sorgeberechtigt sind.
Da es um die spezielle Situation nach dem Tod des Elternteils geht muss man die Verfügung handschriftlich (also nicht ausgedruckt!) formulieren, wie bei einem Testament! Sonst ist sie ungültig! Vordrucke gibt es aus diesem Grund keine.[/vc_column_text][vc_btn title=”Mehr zum Sorgerecht” color=”success” link=”url:https%3A%2F%2Frechtsanwalt.com%2Fsorgerechtsverfuegung-wie-regele-ich-das-sorgerecht-fuer-mein-kind%2F|title:Sorgerecht|target:%20_blank|”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][vc_row_inner][vc_column_inner width=”2/3″][vc_column_text]
Gesamtvollmacht (Gesamtverfügung)
Was umfasst eine Gesamtvollmacht?
Die Gesamtvollmacht umfasst mehrere oder sogar alle auf dieser Seite erläuterten Verfügungen und Vollmachten. Also die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung, eine Sorgerechtsverfügung sowie die Betreuungsverfügung. Gegebenenfalls kommt eine Unternehmervollmacht hinzu.
Wie aufwendig ist es eine Gesamtvollmacht erstellen?
Eine Gesamtvollmacht zu erstellen dauert nur ca. 30 Minuten weil nur wenige, zusätzliche Informationen notwendig sind. Damit sichern Sie alles ab, was man mit Vollmachten im privaten unternehmerischen Bereich abdecken kann.
Welche Gesamtvollmachten gibt es?
Wir unterscheiden hier drei Gesamtvollmachten (einfach auf die Überschrift klicken):
- Gesamtvollmacht für Privatleute ohne Kinder
- Gesamtvollmacht für Privatleute mit Kind(ern)
- Gesamtvollmacht für Unternehmer mit/ohne Kinder
Wählen Sie oben das jeweilige, zu Ihnen passende Vollmachtspaket für sich jetzt aus. Sie erhalten preiswerte und individuelle, auf Ihre Lebenssituation abgestimmte und exzellente Dokumente, erstellt von spezialisierten Rechtsanwälten, gesichert und ggf. hinterlegt im offiziellen, zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (optionaler, kostenpflichtiger Service)![/vc_column_text][/vc_column_inner][vc_column_inner width=”1/3″][vc_single_image image=”103865″ img_size=”medium” alignment=”right” title=”Zertifikat TÜV Rheinland für Servicequalität Juradirekt”][/vc_column_inner][/vc_row_inner][vc_text_separator title=”Auch die folgenden Vollmachten und Verfügungen sind Teil der Gesamtvollmacht!” border_width=”3″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”1/3″][vc_column_text]
Unternehmervollmacht
Eine Unternehmervollmacht benennt einen Bevollmächtigten für den Fall, dass der Firmeninhaber seine Geschäftsfähigkeit verliert. Lassen Sie direkt hier eine Unternehmervollmacht erstellen!
Nur wenige Menschen denken daran, auch im geschäftlichen Bereich für ihr Unternehmen vorzusorgen. Ist die Geschäftsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Unfall jedoch erst einmal eingetreten, ist es oft nicht mehr möglich, sich noch um die Firma zu kümmern.
Daher sollten Sie sich bereits vor dem Ernstfall über die Zukunft Ihres Unternehmens Gedanken machen. Ist eine Weiterführung nicht möglich, können auch ein Unternehmensverkauf oder eine Unternehmensaufgabe in einer Unternehmervollmacht festgelegt werden.[/vc_column_text][vc_btn title=”Mehr über Unternehmervollmachten…” color=”success” css_animation=”fadeIn” link=”url:https%3A%2F%2Frechtsanwalt.com%2Fvollmachten%2Funternehmervollmacht%2F|title:Unternehmervollmacht|target:%20_blank|”][/vc_column][vc_column width=”1/3″][vc_column_text]
Betreuungsverfügung
Durch die Betreuungsverfügung werden für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit Vorschläge hinsichtlich des zu bestellenden Betreuers abgegeben. Sie können direkt hier eine Betreuungverfügung erstellen lassen!
Mithilfe einer Betreuungsverfügung kann man Vorsorge leisten und Wünsche hinsichtlich der Wahl des Betreuers äußern, falls man selbst eines Tages betreuungsbedürftig wird.
Bedenken Sie, dass Sie auch mehrere Betreuer bestellen können, denn keiner kann alles! Lesen Sie dazu mehr, indem Sie unten klicken!
Anders als bei einer Vorsorgevollmacht entfaltet die Betreuungsverfügung ihre Kraft erst dann, wenn der Fall der Betreuungsbedürftigkeit eingetreten ist.[/vc_column_text][vc_btn title=”Mehr über die Betreuungsverfügung” color=”success” link=”url:https%3A%2F%2Frechtsanwalt.com%2Fbetreuungsverfuegung-fragen-und-antworten%2F||target:%20_blank|”][/vc_column][vc_column width=”1/3″][vc_column_text css=”.vc_custom_1493995605972{border-radius: 5px !important;}”]
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten umfassende oder eingeschränkte Vertretungsrechte für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Bevollmächtigenden. Lassen Sie direkt hier eine Vorsorgevollmacht erstellen!
Im Falle der Geschäftsunfähigkeit bzw. Hilfsbedürftigkeit durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie ggf. weder Entscheidungen treffen noch Ihre Angelegenheiten regeln. Dazu gehören neben z.B. der Einweisung in ein Pflegeheim, auch der Verkauf eines Grundstücks. Auch das weiterführen eines Geschäfts oder Unternehmens muss geregelt werden! Daher sollten Sie die Vorsorge schon im Voraus treffen![/vc_column_text][vc_btn title=”Mehr zur Vorsorgevollmacht” color=”success” link=”url:https%3A%2F%2Frechtsanwalt.com%2Fvollmachten%2Fvorsorgevollmacht%2F|||”][/vc_column][/vc_row]