Urteil
01.07.2008
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Zwangsmitgliedschaft in IHK gilt auch für “Limited”
Auch die immer mehr in Mode kommenden nach englischem Recht gegründeten privaten Kapitalgesellschaften in Form einer sog. „Limited“ sind beitragspflichtige Pflichtmitglieder bei der jeweils örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, wenn die Gesellschaft eine Niederlassung in Deutschland unterhält. Urteil des VG Darmstadt vom 07.11.2006 9 E 793/05 Pressemitteilung des VG Darmstadt