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Rechtsschutzversicherung
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zurückgegebene Kreditkarte

Zurückgegebene Kreditkarte

Ein Bankkunde wollte die ihm von seiner Bank übersandte Kreditkarte nicht benutzen. Er warf sie daher in einem Briefumschlag zusammen mit seiner persönlichen PIN-Nummer in den Hausbriefkasten der Bank ein. Dort wurden Kreditkarte und PIN-Nummer von einem Bankangestellten vorgefunden, der sodann mehrere Barabhebungen von dem Konto des Bankkunden vornahm.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Kunde mit dem Einwerfen von Kreditkarte und PIN-Nummer in den Hausbriefkasten der Bank fahrlässig gehandelt hat. Er musste daher die Hälfte des Schadens tragen, den der kriminelle Bankangestellte verursacht hatte.

Urteil des OLG Hamm vom 17.12.1997
31 U 60/97

NJW-RR 1998, 561

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