Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Zu große Zweitwohnung
99 Quadratmeter sind für eine Person zuviel. Dies entschied das Finanzgericht Köln bei der Prüfung der Werbungskosten für die Zweitwohnung eines Mannes an seiner Arbeitsstelle.
Auch wenn ein Arbeitszimmer benötigt wird, reichen 60 Quadratmeter aus. Dementsprechend kürzten die Finanzrichter die geltend gemachten Werbungskosten. Der Betroffene hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Urteil des FG Köln
2 K 4711/95
Wirtschaftswoche Heft 42/97, Seite 249