Urteil
01.07.2008
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Zinseinkünfte aus dem Ausland
Zinseinkünfte aus im Ausland angelegtem Vermögen sind bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs nicht in Ansatz zu bringen, weil Vermögen und Zinsen nicht zum Verbrauch bestimmt sind.
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.1998
3 UF 105/98
FamRZ 1999, 516