Zeitschriftenbestellung durch Interneterklärung
Für das Zustandekommen eine Abonnementvertrages über eine Zeitschrift ist es nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München ausreichend, wenn die Homepage des Anbieters alle nach dem Verbraucherkreditgesetz vorgeschriebenen Informationen (insbesondere zum Widerrufsrecht des Kunden) enthält und der Internetteilnehmer mittels einer E-Mail das Vertragsangebot annimmt. Darüber hinaus braucht es nach Meinung des Gerichts für einen wirksamen Vertragsschluss keiner schriftlichen Niederlegung des Vertrages, wie es § 4 Abs. 1 Satz 1 Verbraucherkreditgesetz an sich fordert.
Nach dieser Rechtsauffassung handelt ein Internetanbieter nicht wettbewerbswidrig, wenn er den Abschluss von Abonnementverträgen im Internet anbietet. Insbesondere liegt kein Vortäuschen eines wirksamen Vertragsabschlusses und dadurch die Ausnutzung der Rechtsunkenntnis des Endverbrauchers vor.
Urteil des OLG München vom 25.01.2001; Az.: 29 U 4113/00 (nicht rechtskräftig)