Zeitschriftenabo per Telefon
Eine Zeitschriftenvertriebsfirma handelt wettbewerbswidrig, wenn sie einer Kundin, die in einem vorher nicht angekündigten Telefonat ein Zeitschriftenabonnement bestellt hat, ein Schreiben zusendet, in dem die telefonische Bestellung bestätigt wird. Ein Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement bedarf nach dem Gesetz der Schriftform. Eine fernmündliche Bestellung ist nichtig.
Das Landgericht München beanstandete, dass mit der formlosen schriftlichen Bestätigung des “Zeitschriften-Abos” dem Kunden fälschlicherweise ein mangelfreier Vertragsabschluss und damit die Verpflichtung suggeriert wird, die telefonisch bestellte Zeitschrift abzunehmen und zu bezahlen. Eine derartige Praxis ist wettbewerbsrechtlich irreführend.
Urteil des LG München I vom 04.11.1999
7 O 3541/99
RdW Heft 2/2000, Seite III