Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Zahnriemenriss nach Werkstattaufenthalt

Zahnriemenriss nach Werkstattaufenthalt

Eine Autowerkstatt muss einen Kunden anlässlich eines Inspektionstermins (noch) nicht auf einen vom Hersteller empfohlenen Auswechseltermin hinweisen, wenn die vom Hersteller empfohlene Frist zum Zeitpunkt der Reparatur des Fahrzeugs noch nicht abgelaufen ist oder nicht innerhalb der nächsten drei Monate abläuft. Reißt an dem Fahrzeug acht Monate später der Zahnriemen und entsteht hierdurch ein Motorschaden, kann die Werkstatt dafür nicht haftbar gemacht werden.

Urteil des AG Brandenburg vom 08.01.2007
31 C 59/06
NJW 2007, 3072

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€