Urteil
01.07.2008
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Wohnungseigentumsförderung für Gartenlaube
Eine Gartenlaube, die ca. fünf Meter vom Hauptgebäude entfernt errichtet wird, unterliegt auch dann nicht der steuerlichen Wohnungseigentumsförderung, wenn der 15 Quadratmeter große Raum durch die Verlegung von elektrischen Leitungen und einer Heizung ganzjährig nutzbar ist. Dies begründete der Bundesfinanzhof damit, dass die Errichtung eines freistehenden Wintergartens nicht als Erweiterung einer Wohnung anzusehen ist.
Hinweis: Unberührt von dieser Entscheidung bleibt die nach wie vor mögliche Förderung von freistehenden Garagen.
Urteil des BFH vom 02.06.1999
X R 16/96
RdW 2000, 11