Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Wohnungsangebot “ohne Maklergebühr”
Auch die Werbung mit einer Selbstverständlichkeit kann irreführend sein, wenn sich der Werbende hierdurch einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil verschaffen will. Wirbt ein Verwalter für die Vermietung einer Wohnung mit der Angabe “ohne Maklergebühr” liegt eine Irreführung nicht schon deshalb vor, weil er als Verwalter gar nicht berechtigt ist, eine Vermittlungsgebühr zu erheben. In einem solchen Fall gehen angesprochene Interessenten nicht davon aus, dass das Angebot an sich provisionspflichtig ist, hier aber keine Provision verlangt wird.
Urteil des OLG Hamburg vom 26.02.2000, 3 U 42/00, OLG Report Hamburg 2001, 53