Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung im eBay-Handel

Wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung im eBay-Handel

Das Landgericht Berlin hat im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahrens eine in eBay weit verbreitete Formulierung in den Widerrufsbelehrungen gewerblicher Händler beanstandet.
Eine Belehrung über das gesetzliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht im Rahmen von eBay (oder anderer Auktionsbetreiber), in der nicht darauf hingewiesen wird, dass der Käufer bei einer Verschlechterung der Ware, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, keinen Wertersatz zu leisten hat, ist unwirksam, soweit der Verbraucher nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden (insb. durch Nichtgebrauch) hingewiesen wurde.

Gewerbliche eBay-Händler sollten zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ihre Widerrufsbelehrungen der Rechtslage anpassen.

Beschluss des LG Berlin vom 15.03.2007

52 O 88/07HB

Pressemitteilung des LG Berlin

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€