Urteil
01.07.2008
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Wettbewerbsbehinderung durch Versperren des Zugangs zu Schilderpräger
Eine Kommune, die eine Straßenverkehrszulassungsstelle betreibt und auf ihrem eigenen Grundstück – wo sich die Zulassungsstelle befindet – Flächen an einige Schilderprägerunternehmer vermietet hat, ist verpflichtet, auf die Belange in der Nachbarschaft angesiedelter Schilderpräger Rücksicht zu nehmen. Sie darf daher nicht ohne triftigen Grund die Grenze zu einem Nachbargrundstück, z. B. durch Errichtung eines Zaunes, so schließen, dass der dort ansässige Schilderpräger vom Grundstück der Zulassungsstelle nicht mehr unmittelbar erreicht werden kann.
Urteil des OLG Köln vom 13.10.2006
6 U 153/06
NJW 2007, 1215
OLGR Köln 2007, 334